Informationen zum Pflegegeld in Österreich

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über das Pflegegeld. Wo und wer kann Pflegegeld beantragen? Welche Pflegestufen gibt es und wie hoch ist das Pflegegeld? Sie können hier auch gleich einen Pflegegeldantrag ausdrucken.

Voraussetzungen für den Anspruch von Pflegegeld:

Menschen, die aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder Behinderung eine Pflege oder Betreuung von mindestens 65 Stunden im Monat haben. Dieser Betreuungsbedarf muss für mindestens 6 Monate gegeben sein. Weitere Voraussetzungen sind der gewöhnliche Aufenthalt im Inland und bei bestimmten Voraussetzungen der gewöhnliche Aufenthalt in einem EWR- Staat oder in der Schweiz.

Höhe des Pflegegeldes 2023:

1 über 65 Stunden   175,00 €
2 über 95 Stunden   322,70
3 über 120 Stunden   502,80
4 über 160 Stunden   754,00
5 über 180 Stunden außergewöhnlicher Pflegeaufwand 1.024,20
6 über 180 Stunden Tag- und Nachtbetreuung nötig 1.430,20
7 über 180 Stunden keine zielgerichteten Bewegungen möglich 1.879,50

Wie wird der Pflegebedarf berechnet?

Er setzt sich aus Hilfs-Verrichtungen und Betreuungsmaßnahmen zusammen.

Hilfs-Verrichtungen sind:

        • Einkaufen gehen

        • Wohnung putzen

        • Wäsche waschen

        • Einheizen von Öfen. Zum Beispiel Holzöfen oder Kohleöfen

        • Hilfe bei der Mobilität. Zum Beispiel Begleitung bei Arztbesuchen.

Für diese Tätigkeiten werden fix 10 Stunden pro Monat gerechnet. Es kommt nicht darauf an, ob ein Mensch für diese Tätigkeiten mehr oder weniger Zeit im Monat braucht.

 

Betreuungs-Maßnahmen sind:

         • Anziehen und Ausziehen

         • Tägliche Körperpflege

         • Zubereiten von Mahlzeiten

         • und andere persönliche Tätigkeiten

Ein Mensch hat nur dann Pflegebedarf, wenn er bei Hilfs-Verrichtungen und Betreuungs-Maßnahmen Hilfe braucht!

 

Wie oft wird das Pflegegeld ausbezahlt?

Es wird 12 mal im Jahr ausbezahlt. Es werden weder Lohnsteuer noch Krankenversicherungsbeiträge davon abgezogen.

 

Was ist der Erschwerniszuschlag?

Menschen mit bestimmten Erkrankungen oder Behinderungen haben einen höheren Pflegebedarf und bekommen dadurch Extrastunden angerechnet.

Erschwerniszuschlag bei Kinder und Jugendliche:

  • für schwerst behinderte Kinder und Jugendliche
  • ab der Geburt bis zum vollendeten 7. Lebensjahr im Ausmaß von 50 Stunden monatlich oder
  • ab vollendetem 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im Ausmaß 75 Stunden monatlich

Erschwerniszulage bei Erwachsenen:

  • ab dem vollendeten 15. Lebensjahr
  • Menschen mit schweren geistigen oder psychischen Behinderungen.Das gilt vor allem bei Menschen mit Demenz.
  • im Ausmaß von 45 Stunden monatlich (Ab 1.Jänner 2023).

 

Wo kann ich den Antrag auf Pflegegeld stellen?

Der Antrag muss bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt gestellt werden, die auch die Pension oder Rente auszahlt.

Bei Fragen zur Pflegebedürftigkeit, mögliche Förderungen und Pflegegeldantrag können Sie auch den Service für Bürger und Bürgerinnen des Soziaministeriums anrufen.

Die Nummer lautet: 0800 201 611

Was passiert nach dem Antrag?

Meist nach einigen Wochen erhalten Sie schriftlich oder telefonisch einen Termin für die ärztliche Begutachtung. Ein Arzt/Ärztin oder eine diplomierte Pflegekraft kommt dann zur Begutachtung des betroffenen Menschen zu Ihnen nach Hause. Je nach Situation wird die Begutachtung auch im Pflegeheim oder Krankenhaus durchgeführt.

Dabei darf auch eine Vertrauensperson des betroffenen Menschen anwesend sein, die Angaben zur konkreten Pflegesituation machen kann.

Auf Grundlage dieses Gutachtens wird entschieden, welche Pflegestufe die betreffende Person erhält.

Dieser Bescheid wird Ihnen dann schriftlich zugesendet.

Das Ihnen zugesprochene Pflegegeld wird rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung ausbezahlt.

Was tun wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin?

Man kann die Entscheidung innerhalb von 3 Monaten überprüfen (klagen) lassen. Die Klage wird eingereicht 

  • beim Arbeits- und Sozialgericht in Ihrem Bundesland oder 
  • bei der zuständigen Behörde oder Versicherung, die den Bescheid ausgestellt hat.

 

Wann ruht das Pflegegeld:

Während einer Spital-Rehabilitation oder eines Kuraufenthalts ruht das Pflegegeld ab dem zweiten Tag, wenn die Kosten des Aufenthalts ein Sozialversicherungsträger, der Bund, ein Landesgesundheitsfonds oder eine Krankenfürsorgeanstalt übertwiegend trägt.

Ein Antrag auf Weiterführung des Pflegegeldes kann in gewissen Ausnahmesituationen durchgeführt werden.

 

Alle Infos und Formulare zum Pflegegeld auf einem Blick

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